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BSG, 30.07.2012 - B 11 AL 30/12 B |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- SG Münster - S 1 AL 78/08
- LSG Nordrhein-Westfalen - L 9 AL 31/11
- BSG, 30.07.2012 - B 11 AL 30/12 B
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- BSG, 22.04.1997 - 11 BAr 3/97
Unbestimmte Rechtsbegriffe - Konkretisierung - Grundrecht - Darlegungslast
Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 11 AL 30/12 B
Unter Berücksichtigung des der Entscheidung des Landessozialgerichts (LSG) zugrunde liegenden Sachverhalts und des hierauf anzuwendenden Rechts gibt es keinen Anlass zur Annahme, mit einer Beschwerde könnten Rechtsfragen aufgeworfen werden, die über den Einzelfall hinaus aus Gründen der Rechtseinheit oder Fortbildung des Rechts einer Klärung durch das Bundessozialgericht (BSG) als Revisionsgericht bedürftig und fähig sind (vgl ua BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 23, 30 und 34). - BSG, 29.11.1989 - 7 BAr 130/88
Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde, Abweichung
Auszug aus BSG, 30.07.2012 - B 11 AL 30/12 B
Eine Abweichung setzt einen Widerspruch im Grundsätzlichen oder ein Nichtübereinstimmen tragender abstrakter Rechtssätze in der Entscheidung des LSG einerseits und in einer Entscheidung des BSG oder des GmSOGB oder des BVerfG andererseits voraus (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 67).